Vertragsschluss
Für alle Verträge sind die schriftlichen Auftragsbestätigungen von Lungmuß Feuerfest in Verbindung mit diesen allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen maßgeblich.
Abweichungen hiervon, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers, sind für das Unternehmen nur dann verbindlich, wenn sie von Lungmuß Feuerfest ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Ein Widerspruch gegen die Einkaufsbedingungen des Käufers ist dafür nicht notwendig.
Die Angebote erfolgen zu Nettopreisen ausschließlich Umsatzsteuer und sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Lungmuß Feuerfest an den Käufer zustande. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Sofern nichts anderes angeben ist, erfolgen Versand und Verpackung auf Kosten des Käufers.
Lieferung und Gefahrtragung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Lungmuß Feuerfest Erfüllungsort.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ihrer Übergabe an die den Transport durchführende Einrichtung auf den Käufer über, auch bei Verwendung von Transportmitteln der Verkäuferin. Verzögern sich Übergabe oder Versendung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft der Ware auf den Käufer über. Eine eventuelle Übernahme der Transportkosten durch die Verkäuferin hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.
Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie von Lungmuß Feuerfest nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend zugesagt wurden.
Qualitätsangabe und Mängelrüge
Angaben über Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse für die einzelnen Produkte sind nur ungefähre Mittelwerte. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind, bleiben vorbehalten. Muster gelten nur als Durchschnittsproben.
Der Käufer hat die Ware nach Empfang unverzüglich zu untersuchen. Nur Beanstandungen innerhalb von 20 Werktagen nach Lieferung werden berücksichtigt.
Technische Beratungen durch Lungmuß Feuerfest beruhen auf den durch den Käufer mitgeteilten Anwendungen. Bei einer anderen Anwendung wird keine Gewähr übernommen. Grundlagen jeder Gewährleistung sind die technischen Datenblätter und die Verarbeitungshinweise.
Haftung
Lungmuß Feuerfest haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware.
Eigentumsvorbehalt
Die von der Verkäuferin gelieferten Waren bleiben deren Eigentum, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig erfüllt hat. Dies gilt auch bei Einstellung der Kaufpreisforderung in laufende Rechnungen, solange noch ein Guthaben für Lungmuß Feuerfest vorhanden ist. Bei der Hereinnahme von Wechseln oder Schecks geht das Eigentum erst mit Einlösung auf den Kunden über. Der Käufer ist zur Herausgabe des Eigentums der Verkäuferin verpflichtet, sobald diese den Rücktritt erklärt.
Die Ware darf durch den Käufer nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Der Käufer hat Lungmuß Feuerfest Pfändungen unverzüglich mitzuteilen und die daraus entstehenden Interventionskosten zu tragen. Falls die Verkäuferin von ihrem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist diese berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen. Die Rücknahme erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
Zahlung
Die Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn Lungmuß Feuerfest endgültig über den Betrag verfügen kann.
Schlussbestimmungen
Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der ausschließliche Gerichtsstand ist Dortmund. Lungmuß Feuerfest ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand Februar 2019